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Nationalratswahl 2024

Wahlinformation zur Nationalratswahl 2024

Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt. 

Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl, sind alle Frauen und Männer, die

  • am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag (29. September 2024) das 16. Lebens- jahr vollendet haben oder
  • alle Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bis zum Ende des Einsichtzeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 8. August 2024 auf Antrag in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben).

 

Wo, wann und wie kann gewählt werden

Wahllokale in der Gemeinde Eisenkappel-Vellach

Wahlsprengel Wahllokal Ortschaften
1 Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla Bad Eisenkappel/Železna Kapla
2 Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla Lobnig/Lobnik, Leppen/Lepena, Koprein Sonnseite/Koprivna, Koprein Petzen/Pod peco, Remschenig/Remšenik, Vellach/Bela, Ebriach/Obirsko
3 Rüsthaus Rechberg / Rebrca Rechberg/Rebrca, Zauchen/Suha, Blasnitzen/Plaznica, Weißenbach/Bela, Unterort/Podkraj
4 Volksschule Ebriach / Obirsko Ebriach/Obirsko, Trögern/Korte

Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Wahlzeiten gibt:

Wahlsprengel 1 und 2: In der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 3 und 4: In der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte ein Lichtbildausweis sowie Ihre "Amtliche Wahlinformation" in das Wahllokal mit. 

 

Wahlkarten und Briefwahl

 

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer

Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

 

Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

- am Wahltag in jedem Wahllokal,

- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)  

  oder

- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

 

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

- Beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung,

- bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

 

Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

- bis spätestens am 4. Tagvor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2024);

- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr), wenn

eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom

Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

 

Mündlich (nicht telefonisch):

- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr).

 

Bitte beachten Sie:

- Beantragen Sie Ihre  Wahlkarte  bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!

- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte

Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie

wählen möchten!

 

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde,in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 29. September 2024 Ihre Stimme abgeben.