Volksbefragung „Windräder“
Die Kärntner Landesregierung hat mit Verordnung vom 15. Oktober 2024 für Sonntag, den 12. Jänner 2025 eine Volksbefragung angeordnet und als Stichtag den 22. Oktober 2024 bestimmt.
Abstimmungstag: 12. Jänner 2025
Fragestellung: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschafts-bildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Abstimmungsgebiet: Bundesland Kärnten
Voraussetzungen für das Stimmrecht sind somit:
a) das Alter (Vollendung des 16. Lebensjahres am 12. Jänner 2025)
b) die österreichische Staatsbürgerschaft am Stichtag
c) der Hauptwohnsitz in Kärnten am Stichtag
d) keine Wahlausschließungsgründe (§ 18 K-LTWO) am Stichtag
Wahllokale in der Gemeinde Eisenkappel-Vellach:
Wahlspr. 1 - Bildungszentrum Bad Eisenkappel/Železna Kapla, 9135 Bad Eisenkappel/Železna Kapla 313
Wahlspr. 2 - Bildungszentrum Bad Eisenkappel/Železna Kapla, 9135 Bad Eisenkappel/Železna Kapla 313
Wahlspr. 3 - Rüsthaus Rechberg/Reberca, 9133 Rechberg/Reberca 23
Wahlspr. 4 - Volksschule Ebriach/Obirsko, 9135 Ebriach/Obirsko 131
sowie eine Fliegende Wahlkommission – für bettlägerige und kranke Personen
Die Wahlzeit in der Gemeinde Eisenkappel-Vellach:
In allen 4 Wahlsprengeln ist die Stimmabgabe in der Zeit von 08:00 bis 12.00 Uhr möglich!!!!!
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Hierfür benötigen Sie eine Stimmkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- sofort nach Erhalt der Stimmkarte im Wege der Briefwahl
- am Wahltag in jedem Wahllokal Ihrer Gemeinde, oder
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Stimmkarte beantragen?
- Beginnend mit dem Tag der Ausschreibung der Volksbefragung,
- bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Stimmkarte beantragt werden?
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
- bis spätestens am 4. Tagvor der Volksbefragung (Mittwoch, 08.01.2025);
- bis spätestens am 2. Tag vor der Volksbefragung (Freitag, 10.01.2025, 12.00 Uhr), wenn
eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom
Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
- bis spätestens am 2. Tag vor der Volksbefragung (Freitag, 10.01.2025, 12.00 Uhr).
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Stimmkartebei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde
- Wenn Sie eine Stimmkarte beantragt habenkönnen Sie mittels Briefwahl wählen – oder Sie geben Ihre Stimme mit Ihrer Stimmkarte in Ihrem Wahllokal ab.
Die Stimmabgabe mit Stimmkarte in einem anderen Wahllokal in Kärnten ist nicht mehr möglich.